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Kredite und Anbieter im Vergleich

Diskontkredite im Vergleich

Der Diskontkredit wird heutzutage nur noch sehr selten genutzt und daher kaum noch von Banken angeboten. Wenn überhaupt, kann man einen solchen Sonderkredit noch bei den großen Geschäftsbanken erhalten, Direktbanken bieten den Diskontkredit zum Beispiel erst gar nicht an. Der Diskontkredit zeichnet sich in seiner Haupteigenschaft dadurch aus, dass man den Kredit im Gegenzug für einen zukünftig fälligen Wechsel erhält.

Der Kreditgeber ist also der Bezugsberechtigte eines Wechsels, der allerdings noch nicht fällig ist. Diesen Wechsel verkauft er nun an seine Bank und erhält dafür einen Diskontkredit, das ist die Summe des Wechsels abzüglich der noch ausstehenden Zinsen. Der Kredit ist insoweit mit dem Dispokredit vergleichbar, weil dem Kreditnehmer eine bestimmte Kreditlinie zur Verfügung gestellt wird, die er nicht ausschöpfen muss aber natürlich bei Bedarf kann. Der Diskontkredit fällt also eindeutig in den Bereich der kurzfristigen Kredite, weil auch die meisten Wechsel kaum länger als einige Monate Restlaufzeit bis zum Fälligkeitstag haben.

Der Diskontkredit ist in erster Linie heutzutage deshalb nicht mehr häufig zu erhalten, weil der Wechsel als Zahlungsmittel fast völlig an Bedeutung verloren hat. Im Privatbereich sind Wechsel ohnehin schon immer unüblich gewesen, im Bereich von Geschäftsleuten wird hin- und wieder noch mit Wechseln gearbeitet. Aus diesem Grunde nehmen den Diskontkredit auch vorwiegend Geschäftskunden in Anspruch, die darin zum Beispiel eine Alternative zum Firmenkredit finden.

Der Wechsel dient im Bereich von Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen also im Grunde als eine Art von Lieferantenkredit. Diese Kette kann man sich so vorstellen: Der Lieferant liefert Waren und kann im Gegenzug natürlich die Bezahlung dieser Waren verlangen. Oftmals müssen die Waren vom Käufer aber nicht sofort bezahlt werden, sondern der Lieferant gibt dem Käufer Zeitaufschub, also im Grunde einen Kredit. Im Gegenzug erhält der Lieferant vom Käufer einen Wechsel, den der Lieferant als Begünstigter nach einem festgelegten Zeitraum einlösen kann.

Möchte oder kann er nicht so lange warten, bis der Wechsel fällig ist, kann er ihn eben an seine Bank verkaufen und erhält den bereits erwähnten Diskontkredit. Auch wenn der Diskontkredit im engeren Sinne immer den Ankauf eines Wechsels seitens der Bank beinhaltet, so wird heute auch dann von einem Diskontkredit gesprochen, wenn die Bank keinen Wechsel, sondern sonstige Forderungen ankauft.

Der Ankauf von sonstigen Forderungen, was auch als Factoring bezeichnet wird, die nicht in Form eines Wechsels vorhanden sind, funktioniert allerdings genau nach dem gleichen Prinzip wie der Ankauf von Wechseln und auch die Sicherheit ist für die Bank die gleiche. Daher wird also auch aufgrund von sonstigen Forderungen oftmals ein Diskontkredit vergeben.

Vom rechtlichen Standpunkt her ist der Wechsel mit anderen Arten von Forderungen gleich zu setzen, weil beide Arten von Forderungen bis zu einem bestimmten Termin beglichen werden müssen. Ist dieses nicht der Fall, kann der Gläubiger rechtliche Schritte einleiten. Die Bank, die den Wechsel angekauft hat und dafür dem Kunden einen Diskontkredit bewilligt hat, kann die Wechsel übrigens auch zur Rediskontierung an die Bundesbank weiter geben und ist damit auch das Risiko der Nicht-Einlösung „los“.

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