Günstige Treuhandkredite im Vergleich
In den meisten Fällen erhält man einen Kredit in der Form, dass die Bank der Kreditgeber ist und gleichzeitig auch die Verantwortung gegenüber den anderen Kunden als indirekte Kapitalgeber dafür übernimmt, dass die Rückzahlung des Darlehens auch ordnungsgemäß erfolgt. Es gibt aber auch bestimmte Darlehen, wo die Bank zwar auch den Kredit auszahlt, aber die Mittel von anderen Stellen stammen.
Die Bank fungiert in diesem Fall nur als Treuhänder, weshalb eine solche Art von Darlehen auch als Treuhandkredit bezeichnet wird. Vom Namen her ist beim Treuhandkredit übrigens nur selten zu erkennen, dass es sich um einen solchen handelt und für welchen Verwendungszweck dieser bestimmt ist, wie es zum Beispiel beim Autokredit oder beim Urlaubskredit der Fall ist, wo man direkt eindeutig darauf hingewiesen wird, was mit dem Darlehen finanziert werden soll.
Eine andere Bezeichnung lautet auch „weitergeleiteter Kredit“, weil die Bank eben nur die finanziellen Mittel des eigentlichen Kreditgebers an den Kunden und Kreditnehmer weiterleitet. Die Bank ist dann als Treuhänder nicht nur mit der Auszahlung der Geldmittel beauftragt, sondern muss in der Regel noch andere Aufgaben in Zusammenhang mit dem Treuhandkredit wahrnehmen, wie zum Beispiel diverse Verwaltungsarbeiten in Zusammenhang mit dem Kredit.
Das komplette Kreditrisiko liegt jedoch beim Treugeber, also der Institution, welche die Geldmittel zur Verfügung stellt. In der Regel handelt es sich bei dem Treuhandkredit um einen langfristigen Kredit, der vor allen Dingen Firmenkunden für diverse Investitionen zur Verfügung gestellt wird. Treugeber und Kreditgeber zugleich ist hier oftmals die Stadt, der Kreis oder auch der Staat.
Die Hausbank hat in diesem Zusammenhang vor allen Dingen die Aufgabe, den Kreditantrag des Kunden entgegen zu nehmen und diesen zunächst an den eigentlichen Kreditgeber weiter zu leiten. Stimmt der Treugeber dem Kreditantrag zu, werden die finanziellen Mittel der Bank als Treuhänder zur Verfügung gestellt und diese leitet den Kreditbetrag an den Kunden weiter. Die Haftung der weiterleitenden Bank ist also nur auf die ordnungsgemäße Weiterleitung der Geldmittel und auch verwaltungstechnische Angelegenheiten beschränkt, betrifft aber nicht das eigentliche Kreditrisiko.
Im Bereich der Privatkunden tritt der Treuhandkredit in der Praxis zum Beispiel sehr oft in Form eines KfW-Darlehens auf, welches von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) vergeben wird. Ein KfW-Darlehen ist ein Förderdarlehen, welches man in Zusammenhang mit dem selbst genutzten Wohnungsbau beantragen und unter bestimmten Voraussetzungen auch erhalten kann. Auch hier wird das Prinzip des Treuhandkredites deutlich, denn der Kunde muss das Darlehen bei der KfW-Bank beantragen, erhält die finanziellen Mittel dann aber aufgrund der Weiterleitung durch seine Hausbank ausgezahlt.
Auch der Verwendungszweck für die zur Verfügung gestellten Mittel ist in der Regel beim Treuhandkredit bereits von Seiten des Treugebers festgelegt worden. Bei den genannten KfW-Darlehen ist der Verwendungszweck zum Beispiel die Finanzierung von Wohneigentum oder von Energiesparmaßnahmen. Daher kann es auch zu den Aufgaben der weiterleitenden Bank gehören, die Einhaltung dieser Vorgaben hinsichtlich des Verwendungszwecks in gewissem Umfang zu überwachen.